3G-Regel in Bochum

Seit Freitag gilt in Bochum die neue Corona-Schutzverordnung. Bei einer Inzidenz über 35 gilt in der Gastronomie im Innenbereich deswegen die 3G-Regel.

Essen, Trinken und Feiern lässt sich gut im Bermuda3Eck
© Lutz Leitmann / Radio Bochum

Für Gastronomie in Bochum gilt 3G-Regel

Wenn ihr in Bochum in die Innenbereiche von Bars, Kneipen oder Restaurants wollt, müsst ihr geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Dafür müsst ihr entsprechende Zertifikate vorlegen. In der Regel reicht ein negativer Schnelltest. Es gibt aber auch Bars und Clubs, die verschärfte Regeln haben.

Zum Teil verschärfte Regeln in Bochum

Die Trompete im Bermuda3Eck zum Beispiel hat die 2G-Regel - lässt also nur Geimpfte und Genesene rein. Wer noch nicht zu dieser Gruppe gehört und einen negativen Schnelltest hat, muss also trotzdem draußen bleiben. Mit-Betreiber Frank Gerwers sieht sich Personal und Besucherinnen und Besuchern gegenüber in einer Verantwortung:

Da müssen wir auch ein Stückweit unserer Verantwortung genügen. Gegenüber unserem Personal und auch den Leuten die jetzt hier verkehren werden. Und wir halten das für die sicherste Variante. Denn bei all dem Kommerz den wir hier machen: Wir in der Trompete sind der Meinung, dass wir das nicht anders machen können und sollten.

In die Schlager-Bar Schulz kommt ihr zwar auch mit einem Test rein. Da reicht aber nicht ein Schnelltest. Die Betreiber bestehen auf einen negativen PCR-Test, sagt Leiter Irfan Karakurt.

Jetzt lassen wir natürlich Geimpfte, Genesene und Getestete rein. Aber PCR-Test. Wenn wir jetzt wieder den normalen Test nehmen, der ja nicht wirklich hundertprozentig ist, gilt wieder die alte Regel am Platz trinken, nicht tanzen, Maske bei bewegen, von A nach B aufsetzten. Und das wollen wir nicht.

Ihr sollte vor eurem nächsten Kneipen-, Bar- oder Restaurantbesuch sicherheitshalber abklären, welche Regel dort genau beim Einlass gilt.

Schülerausweis gilt ab sofort als negativer Testnachweis

Schülerinnen und Schüler brauchen zur Einhaltung der 3G-Regel nur ihren Schülerausweis. Die Vorlage eines weiteren offiziellen Ausweisdokuments muss nicht sein. Das hat eine Nachfrage von Radio Bochum beim NRW-Gesundheitsministerium ergeben. Weil Schülerinnen und Schüler regelmäßig in der Schule getestet werden müssen, gilt der Schülerausweis als Nachweis für ein negatives Testergebnis. Das Gesundheitsministerium appelliert, bei Testlücken im Schulalltag im Zweifelsfall zusätzlich einen freiwilligen Schnelltest zu machen, bevor es zum Feiern oder auf eine 3G-Veranstaltung geht.

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