Änderungen für Bus- und Bahnfahrer in Bochum

Für Bus- und Bahnfahrer gibt es zum Jahreswechsel einige Änderungen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bietet einige neue Tarife an, damit Fahrgäste Bus und Bahn noch flexibler nutzen können. Die Preise für Nahverkehrstickets werden leicht angehoben, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.  

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Tarifmodelle für eine flexiblere Fahrt mit Bus und Bahn in Bochum

Mit den neuen FlexTicket-Angeboten Flex25 und Flex35 startet der VRR im Laufe des Januars und bietet Fahrgästen dann die Möglichkeit, in Kombination mit einem festen Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist ausschließlich digital verfügbar. 

Preisentwicklung in Bochum im Detail

Die Preise werden zum 1. Januar 2022 je nach Tickets angepasst. Reguläre Einzelkunden-Abos wie das Ticket1000 und das Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets werden leicht unterdurchschnittlich teurer. Im Bartarif steigt der Preis für ein EinzelTicket für Erwachsene erstmals seit drei Jahren um jeweils 10 Cent in den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden proportional in Höhe des allgemeinen Erhöhungsmaßes von 1,7 Prozent angepasst. Stabil bleiben die Preise für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für freifahrtberechtigte Schüler*innen ebenfalls gleich. Und auch der Tarif für On-Demand-Verkehre wird nicht erhöht. 

In Bochum gekaufte Tickets aus 2021 gelten bis Ende März 2022

In 2021 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48-Stunden-Tickets, ZusatzTickets  und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Juli 2024 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Für online erworbene Tickets gilt die Abfahrfrist nicht. Reguläre Monatskarten für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022. Monatskarten für Januar 2022 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2022 ausgegeben. Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht nutzbar.

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