
Kein dringender Tatverdacht
Die Entscheidung ist jetzt erfolgt, nachdem die Verteidigung in der letzten Woche Haftbeschwerde eingelegt hatte, um damit eine Entlassung ihre Mandanten aus dem Gefängnis zu erreichen. Vom Landgericht Bochum heißt es: Es gibt keinen dringenden Tatverdacht mehr, der eine Inhaftierung des Angeklagten rechtfertigen würde. Damit wird der 38-jährige sofort aus der Haft entlassen.
Angeklagter soll Leiche von Freundin zerstückelt haben
Der jetzige Angeklagte soll vor über sechs Jahren seine Freundin getötet und die Leiche zerstückelt in einem Wald abgelegt haben. Zuerst ging die Polizei Ende Dezember 2019 noch von einem Vermisstenfall aus, aber wenige Wochen später war es ein Kriminalfall, schreibt die WAZ in einer Chronik. Am Wochenende ihres Verschwindens soll die kaufmännische Angestellte, die allein in ihrer Wohnung in Wattenscheid gelebt hat, bei dem Wittener Angeklagten übernachtet haben. Elf Tage später ließ das Amtsgericht den Beschuldigten aber nach einer Haftbeschwerde seines Verteidigers gegen den Willen der Staatsanwaltschaft wieder frei. Die belastenden Indizien waren dem Gericht nicht mehr stark genug, der Tatverdacht nicht dringend genug. Die Mordkommission "Stausee" hatte schon damals intensiv am Kemnader See nach ihr gesucht. 2023 wurde in dem Waldstück der skelettierte Schädel der Frau gefunden. Seit Ende Februar hat der Lebensgefährte von Anita S. wieder in Untersuchungshaft gesessen - die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Totschlags gegen ihn erhoben.