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In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Allerdings gibt es ab dem 22. Februar eingie Änderungen und Anpassungen. Etwa für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden. Hier könnt ihr euch nochmal die aktualisierten Verordnungen vom Land NRW anschauen.
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Angepasste Verordnungen ab dem 22. Februar
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