
© BaLL LunLa / shutterstock.com
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Arbeitgeberverbände zu Impfstatus von Angestellten
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Die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen setzen sich für eine Offenlegungspflicht des Impfstatus von Arbeitnehmern ein. Arbeitgeber müssten durch die Pandemie-Bekämpfung u.a. die Gefährdungslage am Arbeitsplatz bewerten - dafür sei es unbedingt nötig zu wissen, wie viele ihrer Angestellten geimpft sind. Nur so könnten die Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommen. Die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen fordern deswegen von der Bundesregierung eine Offenlegungspflicht. Bei der Abwägung zwischen kollektivem Gesundheitsschutz und dem Schutz persönlicher Daten sei der Schutz vor der Pandemie wichtiger, heißt es.
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