
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
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Ein Mann mit Schutzmaske vor dem Gesundheitsamt (Symbolbild).
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Gute Nachricht für Bochumer Betreiber von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Cafés, Eiscafés, Mensen und Kantinen: Unter strengen Auflagen ist der Außer-Haus-Verkauf jetzt wieder möglich. Die Landesregierung hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Die ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung der Stadt Bochum. Es gelten strenge Hygienerichtlinien. Unter anderem müssen Warteschlangen vermieden werden. Zwischen Kunden muss ein Reihenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Der Betreiber muss die Regeln deutlich kenntlich machen. Im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle darf auch weiter nichts verzehrt werden. Die Einhaltung der Regeln wird streng von Ordnungsamt und Polizei überwacht.
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