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Bauturbo für Bochum?
© Stadt Bochum
Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke und die Leiterin des städtischen Planungsamtes Heike Möller im Pressegespräch
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Bauturbo für Bochum?

Ende 2025 ist auf Bundesebene der sogenannte "Wohnungsbauturbo" in Kraft getreten. Die bis 2030 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau für Städte und Kommunen bürokratisch stark erleichtern - falls sie den "Bauturbo" in Anspruch nehmen. Genau das will die Stadtverwaltung Bochum den politischen Gremien jetzt vorschlagen.

Veröffentlicht: Freitag, 27.02.2026 13:06

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Bochum soll komplizierte Planungsverfahren umgehen

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Durch den "Wohnungsbauturbo" könnte auch die Stadt Bochum Genehmigungen für Wohnungsneubauten oder Aufstockungen erteilen, die nach der bisherigen Gesetzesregelungen nicht möglich wären. So wären Wohnungsneubauten beispielsweise nicht mehr an Bebauungspläne gebunden und könnten damit auch an Stellen entstehen, an denen sie eigentlich nicht vorgesehen sind. Die Stadtverwaltung hofft dadurch dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken zu können.

"Wir erhoffen uns, dass bezahlbarer Wohnraum schneller geschaffen werden kann, indem wir uns vom Planungsrecht ein bisschen befreien" - Stadtbaurat Bochum, Dr. Markus Bradtke

Gerade Bebauungsplanverfahren würden oft 2-4 Jahre in Anspruch nehmen, diese Zeit könne man sich sparen. Im "Handlungskonzept Wohnen" von 2017 ist das Ziel formuliert, pro Jahr 800 neue Wohnungen in Bochum zu bauen - die Hälfte davon gefördert. Auch diesem Ziel will die Stadtverwaltung durch die Inanspruchnahme des "Wohnungsbauturbos" gerecht werden.

"Wir haben das Ziel [...] auch in den letzten Jahren teilweise schon ganz gut erreicht. Ich gehe davon aus, dass wir das jetzt weiter schaffen werden und wir hoffen, dass wir uns womöglich auch noch ein bisschen drüber bewegen können" - Leiterin Planungsamt Bochum, Heike Möller

Auch personell sei man dem Bauanspruch gewachsen. Stadtbaurat Bradtke betont noch einmal, dass der Bauturbo auch in Bochum eine "Wohlfahrtswirkung" haben solle - man wolle Spekulationen von Investoren mit Grundstückspreisen vorbeugen, indem die Stadt sie mit Erteilung der Baugenehmigungen zum Bau verpflichtet.

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Gesetzliche Schutzregelungen bleiben

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Vom Wohnungsbauturbo unangetastet bleiben dagegen sicherheitstechnische Aspekte wie der Brandschutz. Diese gesetzlichen Grundlagen bestehen weiter, ebenso wie Gewässer-, Wald- und Artenschutz. Auch das Nachbarschaftsrecht bleibt bestehen. Die Stadt will, gegebenenfalls, dass die politischen Gremien zustimmen, aber entsprechende Bauanträge von Investoren und Eigentümern immer darauf prüfen, ob sie "[...] städtebaulich vertretbar sind." und ob Nachbarn davon beeinträchtigt werden, so die Leiterin des Bochumer Planungsamtes, Heike Möller im Gespräch mit Radio Bochum.

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Bochumer Bürgerschaft soll involviert bleiben

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Der "Wohnungsbauturbo" könnte die Stadtverwaltung je nach Fall sehr flexibel handlungsfähig machen. Im Beschlussvorschlag, den die Verwaltung im März den politischen Gremien vorlegen will, ist vorgesehen, dass die Stadt Bochum kleineren Bauvorhaben innerhalb von Bebauungsplangebieten selbst zustimmen darf. Für Bauvorhaben ab etwa einem Hektar Größe, die Neuentwicklung außerhalb von Bebauungsplangebieten und Vorhaben mit "Vorbildwirkung für andere Vorhaben" sieht der Beschlussvorschlag die Zustimmung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke - also durch die Politik - vor.

Bedenken darüber, dass die Stadtverwaltung mit einem "Wohnungsbauturbo" künftig über die Köpfe von Rat und Bürgerschaft der Stadt Bochum hinweg bauen und planen könnten, begegnen Bradtke und Möller im Gespräch mit Gelassenheit. Man werde auch bei kleinen Bauvorhaben in entsprechendem Maß die Öffentlichkeit beteiligen und keine Bauvorhaben genehmigen, die "städtebaulich nicht sinnvoll" sind. Ausgleichspflanzungen bei Wegfall von Grünflächen werden durch den "Bauturbo" ebenfalls aufgeweicht, auch hier werde man aber die Öffentlichkeit beteiligen.

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Investoren bisher in "überschaubarem Rahmen"

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Seit Inkrafttreten der Baugesetzbuch-Sonderregelung und dem medialen Echo seien vereinzelt Anfragen von Investoren bei der Stadt eingegangen, ob der "Bauturbo" für sie infrage käme, so Bochums Planungschefin Heike Möller. Bisher sei das ganze in einem überschaubaren Rahmen und, versichert Möller, man habe immer mitgeteilt, dass man den Ratsbeschluss abwarte. Der würde nach der Beratungsfolge am 19. März fallen. Die Stadt habe, so Möller, in den vergangen Jahren aber auch schon eigene Flächen erworben oder bereitgestellt, um sie zu Bauland für den Wohnungsneubau zu entwickeln.

"Sollte sich herausstellen, dass Investoren nicht tätig werden wollen [...] dann kann man im nächsten Schritt [...] weiter darüber nachdenken, auch Bauland anzukaufen. Das gilt es dann zu bewerten, wenn es soweit ist. Im Moment haben wir wirklich ein ganz gutes Kontingent im Handling, mit dem wir in die Flächenentwicklung gehen wollen." - Leiterin Planungsamt Bochum, Heike Möller

Die größten Bemühungen im Wohnungsbau seien in den vergangenen Jahren im Innenbereich Bochums gelungen, ergänzt Bradtke - ohne große Planungsverfahren. Man gehe aber davon aus, dass auch hier durch den "Bauturbo" mehr möglich sei.

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Bauturbo für Bochum?
© Stadt Bochum
Leiterin Planungsamt Bochum, Heike Möller
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Ratsbeschluss: Stadt ist "sehr zuversichtlich"

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Der Beschlussvorschlag der Stadt, den Bürgerinnen und Bürger im Ratsinformationssystem vollständig einsehen können, durchläuft in der Beratungsfolge folgende Gremien:

  • 03. März 2026: Ausschuss für Planung und Grundstücke
  • 11. März 2026: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss
  • 19. März: Rat der Stadt Bochum

Dass man Ende März die Zustimmung des Rates erhalte, da sei man "sehr zuversichtlich" so Stadtbaurat Bradtke

"Der Rat hat in großer Kontinuität in den letzten zwei Ratsperioden den bezahlbaren Wohnraum immer zur Chefsache gemacht und nach meinem Eindruck kann man von den Erleichterungsmöglichkeiten des 'Bauturbos' nur Gebrauch machen wollen."

Bei Radio Bochum halten wir euch über die Beratung des Verwaltungsvorschlages natürlich auf dem Laufenden.

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