
Zufällige Befragung von Mietern und Vermietern
Dafür werden ab Montag, 14. September, zufällig ausgewählte Mieterinnen, Mieter und Vermietende angeschrieben und um Auskunft gebeten. Für die Erstellung des neuen Mietspiegels ist die Stadt auf Daten aus zufällig ausgewählten Haushalten angewiesen. Die angeschriebenen Personen sind zur Teilnahme verpflichtet. Der ausgefüllte Fragebogen kann mit einem beigefügten Freiumschlag an das beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgesendet werden. Alternativ ist auch eine Online-Teilnahme über einen verschlüsselten Link möglich. Die Stadt Bochum bittet die Betroffenen, die Erstellung des neuen Mietspiegels zu unterstützen und die erforderlichen Angaben fristgerecht zu übermitteln. Nach Abschluss der Erhebung werden die personenbezogenen Daten nach Angaben der Stadt pseudonymisiert und nach Ende des Projekts gelöscht.
Aktueller Mietspiegel gilt bis März 2027
Ein Mietspiegel gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete. Grundlage sind die Kaltmieten, die in den vergangenen sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen in einer Stadt vereinbart oder geändert wurden. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und energetischer Zustand des Wohnraums. Der aktuelle Mietspiegel für Bochum gilt noch bis zum 31. März 2027.