Bericht zu JVA Ausbruch

Mängel und Fehler im Strafvollzug

© Hans Blossey / Funke Foto Services

Der Ausbruch eines Häftlings aus dem Bochumer Gefängnis Mitte August ist durch Mängel und Fehler im Strafvollzug ermöglicht worden. Das geht aus einem Bericht des NRW-Justizministeriums an den Landtag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach hätte der geflohene Häftling nicht unbeaufsichtigt als Sportwart eingesetzt werden dürfen. Durch einen Irrtum sei das dennoch geschehen und nicht in der Vollzugskonferenz diskutiert worden. Das habe die Leiterin der Krümmede, Karin Lammel, mitgeteilt. Dadurch habe der 42-Jährige den Ausbruch professionell vorbereiten und realisieren können. Neben der Sporthalle des Gefängnisses sei zudem ein schlechtgesicherter Container aufgestellt gewesen, in dem der Gefangene seine zur Flucht geschaffene Konstruktion aus Stangen habe verstecken können.

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