BGH entscheidet über Bochumer Fall

In einem Pflegeheim in Bochum hat es vor sechseinhalb Jahren einen tragischen Fall gegeben: Ein demenzkranker Mann stürzt aus dem Fenster des Bochumer Pflegeheims und stirbt. Seine Frau verklagt das Pflegeheim daraufhin auf Schadensersatz. Der Fall ist am Donnerstag (14.01.) in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden.

Das Foto zeigt das Nordgebäude des BGH von außen
© Stephan Baumann, Bundesgerichtshof

Fall aus Bochum: BGH muss letzte Entscheidung fällen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat neu über einen alten Fall aus Bochum entschieden. Vor sechseinhalb Jahren ist ein schwer demenzkranker Mann aus dem Fenster eines Pflegeheims gesprungen und später an den Folgen gestorben. Seine Frau hatte daraufhin das Pflegeheim verklagt, weil es keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegeben habe. Sie fordert Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro plus Zinsen. Vor zwei Jahren hatte das Bochumer Landgericht die Klage der Frau abgewiesen. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht war gescheitert. Beide Gerichte hatten in ihren Urteilsbegründungen angegeben, dass es keine Hinweise darauf gegeben habe, dass der Mann selbstmordgefährdet war.

BGH: Fall aus Bochum wird neu aufgerollt

Der Bundesgerichtshof hat im Fall eines tödlichen Fenstersturzes das Urteil des Landgerichts Bochum aufgehoben. Man habe sich dem Fall unvollständig gewidmet. Diesmal soll auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der das gesamte Krankheitsbild des Mannes beurteilen soll. Man könne Gefahren eben nur für den Einzelfall beurteilen, heißt es vom BGH. Es müsse unter anderem berücksichtigt werden, dass der demenzkranke Mann auch Selbstgefährdungstendenzen aufgewiesen habe. Der Mann war oft desorientiert und dennoch sehr mobil.

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