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Bildungs- und Teilhabeleistungen: Zuständigkeitswechsel in Bochum
© Volker Herold / FUNKE Foto Services
Die ehemalige Rektorin Irma Sanders liest den Kindern vor während diese dazu Bilder malen am Freitag, den 15. November 2024, in Dinslaken an der Dorfschule an der Fichtenstraße 65. Internationaler Vorlesetag - NRZ-Redaktion beteiligt sich am Vorlesetag an der Dorfschule. +++ Kinder hatten keine Fotofreigabe +++
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Bildungs- und Teilhabeleistungen: Zuständigkeitswechsel in Bochum

In Bochum gibt es ab Februar einen Wechsel bei der Zuständigkeit für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder. Familien, die Bürgergeld erhalten, sind davon betroffen.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2025 05:05

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Kein Schulkind soll von Angeboten ausgeschlossen werden

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Ab dem 1. Februar 2025 übernimmt das Jobcenter Bochum die Verantwortung für Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Familien, die Bürgergeld beziehen. Dieses Angebot unterstützt Kinder, die finanzielle Schwierigkeiten in der Schule haben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie nicht von Schulmittagessen, Klassenfahrten, Sport und Lernförderung ausgeschlossen werden. Bisher war das Jugendamt für die Beantragung dieser Leistungen bei allen Kindern zuständig.

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Neue Regelung gilt ab Februar

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Ab Februar gilt nun die neue Regelung: Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, müssen die Anträge dann im Jobcenter stellen (https://jobcenter-bochum.de/but). Kinder, deren Eltern Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag und Wohngeld(-plus) erhalten, bleiben in der Betreuung des Jugendamtes der Stadt Bochum.

Bei bereits bewilligten Förderungen ändert sich nichts. Sie werden für alle Kinder weiterhin über das Jugendamt abgewickelt.

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