Bistum Essen reagiert auf #OutInChurch

Nach den öffentlichen Outings von 125 Menschen aus verschiedensten Bereichen der katholischen Kirche verzichtet das Bistum Essen auf die Grundordnung im kirchlichen Arbeitsrecht. Und prescht damit vor. Mehr dazu hier.

© Kerstin Kokoska/FUNKE Foto Services

Bistum Essen verzichtet auf Grundordnung im kirchlichen Arbeitsrecht

Das Bistum Essen will seine Beschäftigten nicht wegen ihrer Partnerschaften oder ihrer sexuellen Orientierung beruflich diskriminieren. In einem Schreiben an rund 3.800 Religionslehrer und -lehrerinnen und Mitarbeitende sichert das Bistum jetzt zu, dass es auf die Anwendung der sogenannten Grundordnung im kirchlichen Arbeitsrecht verzichtet. Das heißt Beziehungen jenseits der katholischen Ehe stellen keinen Loyalitätsverstoß dar. Dies gelte sowohl für laufende Arbeitsverhältnisse als auch bei Einstellungen.

Reaktion auf Dokumentation und #OutInChurch

Anlass für das Schreiben war die eine Dokumentation im Rahmen der Kampagne #OutInChurch. Ende Januar outeten sich 125 Menschen aus den verschiedensten Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland als schwul, lesbisch oder anderweitig queer.

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