Bochum-Altenbochum: Polizist nach Schuss auf Rentner freigesprochen

Das Landgericht Bochum hat den Polizisten freigesprochen, der in Bochum-Altenbochum einen Rentner erschossen. Das Gericht ist sich sicher: Der Beamte hat aus Notwehr gehandelt.

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Landgericht Bochum: Suicide-by-cop-Situation

Der Polizist, der vor zweieinhalb Jahren bei einem Einsatz in Bochum-Altenbochum einen Rentner erschossen hatte, ist freigesprochen worden. Das Landgericht Bochum sagt eindeutig, dass der Beamte in Notwehr gehandelt hat. Der Staatsanwalt, der auch Freispruch gefordert hatte, hat es im Plädoyer auf den Punkt gebracht. Er sagte, es sei eine Suicide-by-cop-Situation gewesen, zu deutsch Selbstmord durch einen Polizisten. Und der Verteidiger machte es noch deutlicher, wer so die Waffe ziehe, der provoziere es, erschossen zu werden. Der Rentner war seit langem psychisch krank.

Bochum-Altenbochum: Opfer starb noch am Tatort

Der Rentner hatte im Dezember 2018 in der Velsstraße in Bochum-Altenbochum ein Feuerzeug gezückt, das aussah wie ein Revolver. Nachdem er das Revolver-Feuerzeug gezogen und auf den Polizisten angelegt hatte, hatte der Beamte dreimal in kurzer Folge geschossen. Das Opfer starb noch am Tatort.

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