
Bochum: Angeklagter im Bremsschlauch-Prozess aus U-Haft entlassen
Im Prozess um einen durchgeschnittenen Bremsschlauch hat das Landgericht Bochum den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Angaben der Verteidigung besteht kein dringender Tatverdacht wegen eines Tötungsdelikts mehr.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 13:55
Bochum: Kein dringender Tatverdacht wegen Tötungsdelikts
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten im Verfahren um einen durchgeschnittenen Bremsschlauch aus der U-Haft entlassen. Das bestätigte einer seiner Verteidiger. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, den Bremsschlauch am Auto seiner Ex-Freundin durchschnitten zu haben. Deshalb war er wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Im Prozess hatten seine Anwälte erklärt, der Angeklagte habe die Frau nicht töten wollen. Vielmehr habe er ihr einen Denkzettel verpassen wollen. Nach Angaben der Verteidigung besteht inzwischen kein dringender Tatverdacht mehr wegen eines Tötungsdelikts. Eine Auflage für die Freilassung ist ein vollständiges Kontaktverbot zu der Frau.