
Pistole an den Kopf gehalten
Zwei junge Männer aus Bochum zwangen ihr Opfer, sich vor laufender Handykamera zu entschuldigen. Während ein Mitangeklagter filmte, schrie der Hauptangeklagte sein Opfer an, schlug es und hielt ihm eine Pistole an den Kopf. Die Waffe war zwar offenbar nicht funktionstüchtig. Das änderte für das Gericht jedoch nichts an der Schwere der Tat. Auslöser war ein Streit im Zusammenhang mit einem früheren Fußballspiel. Über die Folgen ihres Handelns hätten die Angeklagten offenbar nicht nachgedacht - auch nicht darüber, dass sie ihre eigene Straftat dokumentierten.
Gericht spricht von „Erniedrigungsvideo“
Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Aufnahme deutlich als „Erniedrigungsvideo“. Neben der erzwungenen Aufnahme wertete das Gericht auch eine weitere Nötigung sowie eine einschlägige Vorstrafe des Hauptangeklagten schwer. Er war bereits zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Das Bochumer Landgericht verhängte deshalb eine Jugendstrafe von drei Jahren ohne Bewährung.
Mitangeklagter kommt glimpflicher davon
Der zweite Angeklagte, der das Video aufgenommen hatte, kam deutlich milder davon. Er war bislang nicht vorbestraft. Das Gericht berücksichtigte dies bei der Urteilsfindung und sprach eine vergleichsweise geringe Strafe aus.