Bochum: Gesundheitsministerium präzisiert Booster-Vorgaben

Das NRW-Gesundheitsministerium hat seine neuen Vorgaben zur Corona-Booster-Impfung nochmal überarbeitet. Die neue Regelung von einem Mindestabstand von vier Wochen zwischen Zweit- und Booster-Impfung soll nur in Einzelfällen gelten.

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Gesundheitsministerium: Kurzer Abstand nur im Einzelfall

Das NRW-Gesundheitsministerium hat seine neuen Vorgaben zum Corona-Booster nochmal präzisiert. Eine Drittimpfung nach einem Abstand von gerade mal vier Wochen soll nur in Einzelfällen vorkommen. Der Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster soll im Regelfall weiter mindestens fünf Monate sein. Nach vier Wochen können sich Bochumer:innen boostern lassen, bei denen es aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich nochmal darauf hin, dass der Abstand von vier Wochen keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze ist.

Hintergrund zur neuen Corona-Booster-Regelung

Am Montagabend (13.12.) hatte das NRW-Gesundheitsministerium per Erlass geregelt, dass eine Corona-Booster-Impfung auch schon vier Wochen nach der Zweitimpfung gegeben werden darf. Zuerst war die Rede von einer neuen Möglichkeit für alle Impfwilligen, das Gesundheitsministerium hat aber von Anfang an ausdrücklich von einer Empfehlung distanziert.

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