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Bochum: Keine Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer
© Thorsten Ahlf / Funke Foto Services
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Bochum: Keine Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer

Die Staatsanwaltschaft Dortmund leitet nach zwei Strafanzeigen kein Ermittlungsverfahren gegen Herbert Grönemeyer ein. Sie sieht keinen Anfangsverdacht.

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Zwei Anzeigen nach Konzert in Dortmund

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Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat zwei Strafanzeigen gegen den Bochumer Musiker Herbert Grönemeyer erhalten. Die erste Anzeige ist im März 2026 eingegangen. Später hat eine weitere Person denselben Vorfall angezeigt. Die Anzeigen haben sich auf ein Konzert am 17. Februar 2026 in Dortmund bezogen. Grönemeyer hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen zwei Liedern gegen Rechtsextremismus positioniert. Die Anzeigen haben als mögliche Straftatbestände Volksverhetzung und Beleidigung genannt. Die erste Anzeige hat Grönemeyer vorgeworfen, „alle Mitglieder und Wähler der Partei AfD“ als „rechte Ratten“ bezeichnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat diesen behaupteten direkten Bezug zur AfD nach ihrer Prüfung nicht bestätigt.

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Tonmitschnitt hat behaupteten AfD-Bezug nicht bestätigt

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Die Staatsanwaltschaft hat für ihre Prüfung unter anderem einen Tonmitschnitt eines Konzertbesuchers ausgewertet. Darauf hat Grönemeyer nach Angaben der Behörde den Begriff „rechte Ratten und Rassisten“ verwendet. Außerdem hat er erklärt, dass die bürgerliche Gemeinschaft zusammenstehen müsse, bis diese „in ihren Löchern verschwinden, wo sie herkommen“. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch nicht festgestellt, dass Grönemeyer diese Aussagen ausdrücklich auf Mitglieder oder Wähler der AfD bezogen hat. Nach ihrer Bewertung haben sich die Äußerungen allgemein gegen „Rechte“ gerichtet. „Ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung ergab sich folglich nicht“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Der allgemein gehaltene Begriff „Rechte“ bezeichne keinen ausreichend abgrenzbaren Teil der Bevölkerung.

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Staatsanwaltschaft hat von Ermittlungen abgesehen

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Die Staatsanwaltschaft hat kein Ermittlungsverfahren gegen Herbert Grönemeyer eingeleitet. „Mangels Anfangsverdachts einer strafbaren Handlung ist daher von der Aufnahme von Ermittlungen gegen Herbert Grönemeyer abgesehen worden“, heißt es in der Antwort der Behörde. Damit befindet sich der Vorgang nicht mehr nur in einer offenen Prüfung. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage des aktuellen Sachstands bereits entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen.

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