Bochum: Kindergeld für Volljährige

Kindergeld steht auch jungen Menschen aus Bochum zu, die älter als 18 sind. Darauf weist die Agentur für Arbeit Bochum hin. Mehr Infos hier.

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Kindergeld für Volljährige - das ist zu beachten

Wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert, steht ihm weiter Kindergeld zu. Der Antrag sollte aber möglichst früh gestellt werden, damit keine Pause bei der Zahlung entsteht. Weil es nach dem Schulende meistens nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld auch während einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Kindergeld gibt es auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr. Und auch wenn das Kind nach dem Ende der Schule gar nicht weiß, was kommt, wird Kindergeld weitergezahlt. Dafür muss sich das Kind aber arbeitsuchend melden.

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