Bochum: Psychiatrische Unterbringung nach tödlichem Angriff auf Obdachlosen

Ein 22-jähriger Mann wird nach einem tödlichen Angriff auf einen Obdachlosen am Bochumer Hauptbahnhof in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Das Landgericht Bochum entschied, dass der Täter aufgrund einer vermuteten paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sein könnte.

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22-jähriger soll schuldunfähig sein

Das Landgericht Bochum hat entschieden, einen 22-jährigen Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Der Mann hatte im Juli letzten Jahres einen schlafenden Obdachlosen am Hauptbahnhof mit Schlägen an den Kopf so schwer verletzt, dass dieser später im Krankenhaus verstarb. Aufgrund einer vermuteten paranoiden Schizophrenie wurde der Täter als schuldunfähig eingestuft, weshalb es zu keiner strafrechtlichen Verurteilung kam.

Im Prozess gestand der Angeklagte die Tat teilweise und gab an, sich vor dem Obdachlosen gefürchtet zu haben - er habe aus Sicht des Angeklagten Schlangenaugen gehabt. Offenbar war der obdachlose Mann ein Zufallsopfer. Trotz eines vor Gericht gezeigten Videos der Tat bestritt der Angeklagte, der abgebildete Angreifer zu sein.

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