Bochum: Regeln fürs Schneeräumen

Wer muss bei Schnee und Eis für sichere Wege sorgen bei Mietshäusern? Der Mieterbund sagt: Prinzipiell erst mal der Vermieter. Es sei denn, im Mietvertrag wurde das anders geregelt.

© Till Schwachenwalde / Radio Bochum

Bochum: Kein Gewohnheitsrecht bei Schnee oder Eis

In der Regel sind eure Vermieter dafür verantwortlich, die Wege vorm Haus Schnee- und Eisfrei zu halten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das ist im Mietvertrag anders geregelt. Dann müsst ihr selbst zur Schneeschaufel und Streugut greifen. Eine Regelung in der Hausordnung allein reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, das Mieter im Erdgeschoss den Schnee wegmachen müssen. Das hat der Mieterbund NRW noch einmal klar gestellt.

Bochum: Kosten können auf die Mieter umgelegt werden

Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen Räumungsdienst beauftragen. Die anfallenden Kosten können aber auf euch als Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag geregelt wurde. Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus müssen mit einer Mindestbreite von einem Meter schneefrei sein.

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