Bochum: Schöffinnen und Schöffen gesucht

Wer ab dem nächsten Jahr Schöffin oder Schöffe am Gericht werden will kann sich ab sofort bei der Stadt Bochum bewerben. Das Ehrenamt muss dann fünf Jahre ausgeübt werden. Mehr Infos dazu lest ihr hier:

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Laienrichter werden beim Lands- und Amtsgericht

Die Laienrichter unterstützen das Land – und Amtsgericht in der Rechtsprechung. Die Laienrichter arbeiten ehrenamtlich und üben ihr Amt 4 Jahre lang aus. Für die Menschen, die genommen werden, startet das Amt im nächsten Jahr. Dann sitzen sie zum Beispiel mit Richter Marcel Bosse im Amtsgericht:

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Wenn man Schöffin oder Schöffe ist, gibt es maximal 12 Verhandlungstage pro Jahr. Auch Fortsetzungstermine sind allerdings möglich. Die Termine werden vom Gericht zu Jahresbeginn mitgeteilt. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung verpflichtet und es gibt maximal 29 Euro Lohnausfallgeld pro Stunde. Susanne Kiesewetter ist aktuelle Schöffin und erzählt was reizvoll an der Tätigkeit ist:

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Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?

Alle Menschen über 25 und unter 69 Jahren mit Wohnsitz in Bochum. Davon ausgeschlossen sind Priester, Mitglieder religiöser Ordensgemeinschaften, Anwälte und Justizbeschäftigte, genauso wie Menschen mit Vorstrafen. Infos zur Bewerbung findet man auf der Homepage der Stadt Bochum unter dem Stichwort Schöffenwahl. Insgesamt müssen rund 1500 Bewerben für das Ehrenamt gefunden werden. Gibt es nicht ausreichend Bewerben werden Menschen über das Melderegister als Schöffe zwangsverpflichtet.

Anmeldung bei der Stadt Bochum

Für das ehrenamtliche Laienrichteramt können sich ab sofort Bochumerinnen und Bochumer bei der Stadt Bochum bewerben. Das geht online über die Homepage der Stadt genauso wie per Post oder per Mail über schoeffenwahl@bochum.de.

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