Bochum: Start der Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal

Seit Mittwoch (16.03.) gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zum Beispiel in Bochumer Pflege- und Alteneinrichtungen. Das müsst ihr wissen.

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal läuft auch in Bochum an. Bis Dienstag (15.03.) mussten die entsprechenden Nachweise beim Arbeitgeber vorliegen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Fehlt ein solcher Nachweis können die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen. Bis es aber wirklich zu einem Bußgeld kommt kann es dauern. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.

So läuft es in NRW – Ein langer Prozess

Das Gesundheitsamt soll zu ungeimpften Beschäftigten Kontakt aufnehmen und einen Nachweis einfordern. Wenn dann keine Rückmeldung erfolgt, könnten bis zu 2500 Euro Bußgeld verhängt werden. Falls in einer "angemessenen Frist" von den betroffenen Beschäftigten dann kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet wird, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen, so das Gesundheitsministerium. Das Land NRW geht von bis zu 100.000 Ungeimpften in den Einrichtungen aus. 

Städte fordern Hilfe und Zeit für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Noch bevor die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten ist mahnte der Städtetag NRW eine "praxistauglichere" Regelungen und mehr Unterstützung des Landes sowie eine längere Umsetzungsfrist für die Kommunen an. "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist richtig. Da sind sich die Städte einig", sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Denn sie helfe, besonders Gefährdete in Pflegeheimen und in Krankenhäusern besser vor Corona zu schützen.  

So, wie das Bundesgesetz «gestrickt» sei, werde es für die Städte und ihre Gesundheitsämter allerdings sehr schwer, diese Pflicht umzusetzen. Der Bund habe sich vor konsequenten Entscheidungen gedrückt und stattdessen den Gesundheitsämtern viel zusätzliche Arbeit geschaffen. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten längst am Limit - auch ohne einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und wir alle wissen: Die Aufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine fordert die Städte zusätzlich", verdeutlichte er. 

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