
Missbrauch an einer Jugendlichen
Ein Bochumer hat für den Missbrauch einer Jugendlichen zweieinhalb Jahre Haft bekommen. Der 35-Jährige hatte eine gerade 14 Jahre alte, geistig behinderte Jugendliche in einem Chat überredet, sich mit ihm zu treffen. Ursprünglich war auch Vergewaltigung angeklagt, die aber laut Landgericht Bochum nicht nachgewiesen werden konnte.
Eigentlich sieben Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als sieben Jahre Haft gefordert und gleichzeitig eine Anklage wegen Vergewaltigung beantragt. Dafür hätte man allerdings positiv feststellen müssen, dass der Angeklagte um die Intelligenzminderung des Opfers wusste und dies für sich ausgenutzt hat. Das war laut Gericht nicht zu beweisen. Und die Höchststrafe für den Missbrauch Jugendlicher liegt bei drei Jahren Haft.
Hintergründe der Tat
Festgestellt hat das Gericht, dass der Angeklagte sein Opfer in Rheinland-Pfalz abgeholt und in Bochum schwer sexuell missbraucht hat. Nebenbei löste er in ihrer Heimat eine intensive Vermisstensuche aus – mit Hundertschaften und Hubschrauber.