
Bochum: Urteil wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig
Das Urteil gegen die frühere Leiterin einer Bochumer Einrichtung wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verurteilten verworfen. Damit bleibt es bei der Entscheidung des Landgerichts Bochum: Die Frau wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Veröffentlicht: Freitag, 08.05.2026 14:45
Tochter in mindestens drei Fällen missbraucht
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Verurteilte ihre Tochter vor rund zehn Jahren in mindestens drei Fällen sexuell missbraucht. Die Taten lagen damit deutlich vor der Änderung ihres Geschlechtseintrags. Diese hatte die Frau im Januar 2025 vornehmen lassen. Zum Zeitpunkt der Taten war sie rechtlich noch als Mann registriert. Das Kind hatte sie damals als Vater missbraucht.
Bochumer Einrichtung hat gekündigt
Die Frau war später Leiterin einer Bochumer Einrichtung. Nach Bekanntwerden des Falls hat die Einrichtung ihr gekündigt. Dort hatte sie früher nach bisherigen Informationen wohl auch Kontakt zu Minderjährigen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig.