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Schnell handeln
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Laut dem Bochumer Mieterverein sollten wir bei ersten Anzeichen von Schimmelbefall wie folgt vorgehen:
- Vermieter Informieren: Sobald uns der Schimmel auffällt, sollten wir unserem Vermieter bescheid geben und ihn über die Situation informieren.
- Frist setzen: In dem Schreiben sollten wir unserem Vermieter eine Frist zur Behebung des Schimmels setzen. Rund 2 Wochen sind hier üblich.
- Mietzahlung unter Vorbehalt: In dem Schreiben sollten wir zudem klar machen, dass die volle Miete bis zur Behebung des Schimmelbefalls nur noch unter Vorbehalt gezahlt wird.
- Befall dokumentieren: Sobald wir Schimmel bemerken, sollten wir den Befall in Fotos dokumentieren. So kann klar nachverfolgt werden, wann der Schimmel zuerst auftauchte und wie stark sich der Befall ausbreitet.
- Mietminderung: Sollten wir innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion von unserem Vermieter erhalten, können wir überlegen, eine Mietminderung anzufragen.
Bei dem aufsetzen der Schreiben und bei weiteren Fragen zum Thema kann euch der Bochumer Mieterverein helfen.
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