Bochum: Weihnachtsmarkt unter Corona-2G-Regel

Der Weihnachtsmarkt in Bochum findet unter der Corona-2G-Regel statt. Alle Besucher:innen über 12 Jahren müssen gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sein. Ungeimpfte Personen dürfen nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen.

© Radio Bochum - Phil Größing

Weihnachtsmarkt Bochum nur für Corona-Geimpfte und Genesene

Die Stadt Bochum hat für den Bochumer Weihnachtsmarkt die Corona-2G-Regel festgesetzt. Nur geimpfte und genesene Bochumer:innen dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen. Außerdem empfiehlt sie dringend das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Ob die Weihnachtsmarkt-Besucher:innen geimpft oder genesen sind wird stichprobenartig kontrolliert. Bochum Marketing hatte aber bereits versichert, dass nur Personen in der Innenstadt kontrolliert werden, die sich sichtbar und eindeutig an den Weihnachtsmarktständen aufhalten. Auf jeden Fall müssen Bochumer:innen den Nachweis über eine Impfung oder eine vorangegangene Corona-Erkrankung an den Ausschank-Ständen vorzeigen. Im Innenbereich der Ausschank-Stände und in den Hütten müssen außerdem Masken getragen werden, außer Besucher:innen sitzen an ihrem Platz.

Corona-Kontrollen: Fastlane-System auf Bochumer Weihnachtsmarkt

Um lange Schlangen zu verhindern, gibt es ein sogenanntes "Fastlane-System". An der Touristinfo und an der Ausgabe zwischen dem Dr.-Ruer-Platz und der Huestraße können Weihnachtsmarkt-Besucher:innen ihren Impf- oder Genesenennachweis und einen Personalausweis vorzeigen. Dann bekommen sie ein Bändchen, mit dem die anderen Weihnachtsmarkt-Kontrollen auf kurzem Weg umgangen werden können.

Corona-Infektionsschutz hat höchste Priorität

Die Stadt Bochum und Bochum Marketing wollen auf dem Weihnachtsmarkt so viel Infektionsschutz wie möglich gewährleisten. Thomas Weckermann, Prokurist bei Bochum Marketing dazu:

"Für uns ist die Einhaltung der Corona-Sicherheit das oberste Ziel. Das ist wichtig für die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarkts, wir ziehen dabei alle an einem Strang.“


Corona: 2G im NRW-Freizeitbereich

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstag (16.11.) angekündigt, dass 2G für den Freizeitbereich in ganz Nordrhein-Westfalen kommen soll. Schon in der nächsten Woche sollen landesweit nur noch geimpfte und genesene Personen auf Konzerte, in Restaurants, in Fußballstadien oder eben auf Weihnachtsmärkte dürfen. In Bereichen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko, darunter fallen Karnevalssitzungen und -feiern und auch Diskobesuche, gilt dann sogar die 2Gplus-Regel. Das bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen dann auch noch einen aktuellen negativen Corona-Testnachweis brauchen. Einen konkreten Termin für den flächendeckenden Start von 2G hat Wüst noch nicht bekannt gegeben. Wüst hat am Mittwoch (17.11.) bekannt gegeben, dass die 2G-Regelung nicht für Kinder gilt.

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