Bochum: Zweiter Prozess um "Stalking mit Todesfolge"

Vor dem Bochumer Landgericht hat heute ein Verfahren um “Stalking mit Todesfolge” begonnen. Der Fall war schonmal vor Gericht. Damals war der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

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Zweiter Prozess gestartet

Vor dem Bochumer Landgericht hat heute ein Verfahren um “Stalking mit Todesfolge” begonnen. Der angeklagte Bochumer soll seine psychisch labile Ex-Freundin mit heftigen Stalking-Attacken in den Selbstmord getrieben haben. Der Fall war schonmal vor Gericht. Damals war der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt gibt es einen zweiten Prozess.

Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil auf

Nach der Trennung soll der Angeklagte seine Ex-Freundin mit Beschimpfungen und Beleidigungen überzogen und ihr permanent aufgelauert haben. Am Ende fühlte sich die Frau dermaßen in die Enge gedrängt, dass sie in ihrem Abschiedsbrief geschrieben hat: Der T. hat mir den Rest gegeben. Das neue Verfahren muss jetzt gemacht werden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat. Laut BGH hat es darin etliche schwerwiegende Mängel gegeben. Unter anderem fehlt die Beweiswürdigung der Aussage des Angeklagten. Ein No-Go für Juristen.

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