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Bochumer Förderschulleiter wegen Falschbeurkundung verurteilt
© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Bochumer Förderschulleiter wegen Falschbeurkundung verurteilt

Ein Bochumer Förderschulleiter ist vom Amtsgericht zu elf Monaten Bewährung verurteilt worden. Er hatte Abschlusszeugnisse für Jugendliche einer Privatschule unterschrieben, obwohl er die Schülerinnen und Schüler nie zu Gesicht bekam.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.12.2025 04:47

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Unrechtmäßige Schulabschlüsse: Gericht spricht Bewährungsstrafen aus

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Das Amtsgericht Bochum hat den Leiter einer Förderschule zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Grund: Er hatte Schülern einer Privatschule Schulabschlüsse ausgestellt, obwohl er die Schülerinnen und Schüler nie selbst unterrichtet oder gesehen hatte. Die betroffene Privatschule durfte offiziell keine Schulabschlüsse ausstellen. Die Förderschule sowie die Privatschule betreuen vor allem lernschwache Kinder oder solche, die anderswo im Schulsystem keinen Platz finden. Die Angeklagten hielten es offenbar für einen Fehler im System, dass die Kinder keinen Abschluss erhalten sollten.

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Bochum: Mitangeklagte Geschäftsführerin ebenfalls verurteilt

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Auch die Geschäftsführerin der Privatschule musste sich vor Gericht verantworten. Sie erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Das Urteil könnte für den Schulleiter weitreichende Folgen haben. Neben der strafrechtlichen Verurteilung droht ihm nun ein Disziplinarverfahren. Die ausgestellten Abschlusszeugnisse bleiben allerdings gültig.

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