Bochumer Richter zweifelt an Schwarzmarkt-Auflösung durch Teillegalisierung

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Bochum, Volker Talarowski, glaubt nicht, dass sich der Schwarzmarkt aufgelöst, wie im Cannabis-Gesetz vorgesehen. Denn mit der Teillegalisierung sei das Dealen sogar noch attraktiver geworden.

Cannabis wird von einer Pflanze gepflückt.

Talarowski: "Grundsätzlich wird Schwarzmarkt nicht ausgehebelt werden."

Der Vorsitzende Richter am Bochumer Landgericht begründet seine Skepsis gegenüber dem von der Bundesregierung ausgerufenem Ziel, mit dem Gesetz den Schwarzmarkt einzudämmen.


"Ich denke grundsätzlich wird der Schwarzmarkt nicht dadurch ausgehebelt werden. Insbesondere ist es für Händler etwas ungefährlicher geworden. Früher waren bei größeren Mengen Freiheitsstrafen von 1-15 Jahren zu befürchten hatte und jetzt liegt die Strafe bei 3 Monaten bis zu 5 Jahren bei besonders schweren Fällen." - Volker Talarowki, Vorsitzender Richter des Landgerichts Bochum im Radio Bochum-Interview.

Arbeit für Bochumer Landgericht ändert sich nicht

Die Hauptarbeit des Bochumer Landgerichts im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis soll sich aber nicht grundsätzlich ändern, so Volker Talarowki. Denn das Hauptaugenmerk liege auf dem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln und der Einfuhr von großen Mengen an Betäubungsmitteln. Das bleibe aber auch weiterhin strafbar.

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