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Bochumer Uniklinik fordert neue Organspende-Regel
© BZgA/Hardy Welsch
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Bochumer Uniklinik fordert neue Organspende-Regel

Die Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum setzen sich gemeinsam mit weiteren NRW-Unikliniken für die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende ein.

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Position der Bochumer Uniklinik zur Organspende

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Das Universitätsklinikum der Knappschaft Kliniken in Bochum schließt sich einer NRW-weiten Initiative zur Reform der Organspende an. Gemeinsam mit anderen Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen fordern die Ärztlichen Direktoren und Transplantationsbeauftragten die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Diese Forderung kommt pünktlich zur Bundestagsdebatte am Donnerstag (24.09.). Aktuell liegen dem Parlament verschiedene Entwürfe vor, die eine grundlegende Änderung des Transplantationsgesetzes anstreben. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen und die Wartezeiten für Patienten zu verkürzen. Die Mediziner möchten damit eine verlässliche Grundlage für ihre tägliche Arbeit in der Transplantationsmedizin schaffen.

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Vorteile für Patienten und Angehörige

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Prof. Dr. Andreas Schnitzbauer von der Klinik für Chirurgie der Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum betont, dass ein klar dokumentierter Wille die Arbeit in den Kliniken erheblich erleichtere. Die Widerspruchslösung bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender gilt, es sei denn, man hat zu Lebzeiten aktiv widersprochen. Dies soll vor allem in schwierigen Situationen die Kommunikation mit den Angehörigen vereinfachen und für Klarheit sorgen. Auch bei einer gesetzlichen Änderung bleibt der Dialog mit den Familienmitgliedern ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Die Mediziner versichern, dass keine Entscheidungen über die Köpfe der Hinterbliebenen hinweg getroffen würden. Es gehe vielmehr darum, den Prozess der Entscheidungsfindung für alle Beteiligten menschlicher und strukturierter zu gestalten.

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„Ein dokumentierter Wille ist natürlich immer die beste Entscheidungshilfe. Auch der bekannte Wille eines Verstorbenen, wenn er oder sie sich zu Lebzeiten geäußert hat, vereinfacht die Entscheidung oft enorm“ - Andreas Schnitzbauer, Klinikdirektor der Klinik für Chirurgie der Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum und Leiter des Transplantationszentrums
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Notwendige Strukturen in den Kliniken von NRW

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Neben der rechtlichen Neuregelung weisen die Bochumer Mediziner darauf hin, dass auch die klinischen Strukturen verbessert werden müssten. Eine Gesetzesänderung allein reiche laut dem Positionspapier nicht aus, um die Transplantationsmedizin langfristig zu stärken. Es werden zusätzliche personelle Ressourcen und leistungsfähige Abläufe in den Krankenhäusern gefordert, um den Willen der Spender bestmöglich umzusetzen. Nur wenn die Krankenhäuser ausreichend ausgestattet seien, könnten die Prozesse der Organentnahme und -vermittlung reibungslos funktionieren. Dies betreffe sowohl die spezialisierten Transplantationszentren als auch die kleineren Kliniken, die potenzielle Spender identifizieren, so die Universitätskliniken NRW.

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Bundestag beschäftigt sich mit mehreren Gesetzesentwürfen

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Im Bundestag gibt es einen neuen Anlauf für eine Reform bei der Organspende. Eine fraktionsübergreifende Gruppe will, dass Erwachsene nach ihrem Tod grundsätzlich als Spender gelten, wenn sie dem zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Eine zweite Gruppe lehnt das ab und setzt stattdessen auf mehr Aufklärung. Zunächst beraten jetzt die Ausschüsse über beide Vorstöße.

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