
Zwei Anklagen der Vergewaltigung
Der 33-jährige Bochumer bringt schon eine lange Liste meist einschlägiger Vorstrafen mit. Innerhalb von knapp 20 Jahren wurde er bereits sieben Mal verurteilt – darunter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern und anderer Sexualdelikte. Er soll im vergangenen Juni einen Mann zwei Mal vergewaltigt haben. Das Opfer sei zwar an dem Angeklagten interessiert gewesen, so die Anklage. Aber die aufgezwungenen Sex-Praktiken sollen dem Opfer viel zu weit gegangen sein. Wogegen sich das Opfer zwar verbal gewehrt habe, aber die physische Präsenz des Angeklagten habe jede Gegenwehr verhindert. In einer zweiten Anklage werden dem Bochumer noch neun weitere Taten vorgeworfen. So soll er trotz eines generellen Kontaktverbots zu Kindern genau zu diesen Kontakt gesucht haben. Und in einem Fall soll er Sex mit einem 14-jährigen Jungen gehabt haben.