Bonpflicht für Einzelhändler und Bäcker kommt

Die Bochumer Bäcker müssen sich ab Januar mit deutlich mehr Bürokratie auseinandersetzen.

© WAZ FotoPool / Sebastian Konopka

Dann gilt das neue Kassengesetz und damit auch eine Bonpflicht für Einzelhändler und Bäcker. Das bedeutet: Nach jedem Verkauf muss ein Bon gedruckt werden, egal, ob der Kunde ihn haben möchte oder nicht - das hat uns die Bäcker-Innung Ruhr gesagt. Unabhängig vom Aufwand seien die Bons aber auch deutlich länger - circa 30 bis 50 cm lang und mit deutlich mehr Informationen bedruckt. Somit würde viel mehr Müll produziert werden, der nicht recycelt werden kann. Aus Sicht der Bäcker-Innung Ruhr eine völlig unnötige Regelung. Eigentlich ist in dem Gesetz eine Ausnahmeregelung verankert, wodurch sich Bäcker von der Bonpflicht befreien lassen könnten. Bisher lehne die Finanzverwaltung laut Bäcker-Innung aber alle Anträge ab.

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