Bonpflicht kommt

Änderungen sorgen für Ärger

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Die Bochumer Bäcker müssen sich ab sofort mit deutlich mehr Bürokratie auseinandersetzen. Ab morgen gilt das neue Kassengesetz und damit auch eine Bonpflicht für Einzelhändler und Bäcker. Das bedeutet: Nach jedem Verkauf muss ein Bon gedruckt werden, egal, ob der Kunde ihn haben möchte oder nicht - das hat uns die Bäcker-Innung Ruhr gesagt. Unabhängig vom Aufwand seien die Bons aber auch deutlich länger - circa 30 bis 50 cm lang und mit deutlich mehr Informationen bedruckt. Somit würde viel mehr Müll produziert werden, der nicht recycled werden kann. Aus Sicht der Bäcker-Innung Ruhr eine völlig unnötige Regelung.

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