Bonpflicht kommt
Veröffentlicht: Dienstag, 31.12.2019 05:59
Änderungen sorgen für Ärger
Die Bochumer Bäcker müssen sich ab sofort mit deutlich mehr Bürokratie auseinandersetzen. Ab morgen gilt das neue Kassengesetz und damit auch eine Bonpflicht für Einzelhändler und Bäcker. Das bedeutet: Nach jedem Verkauf muss ein Bon gedruckt werden, egal, ob der Kunde ihn haben möchte oder nicht - das hat uns die Bäcker-Innung Ruhr gesagt. Unabhängig vom Aufwand seien die Bons aber auch deutlich länger - circa 30 bis 50 cm lang und mit deutlich mehr Informationen bedruckt. Somit würde viel mehr Müll produziert werden, der nicht recycled werden kann. Aus Sicht der Bäcker-Innung Ruhr eine völlig unnötige Regelung.