Bund-Länder-Treffen: Das sind die neuen Beschlüsse

Mit Spannung wurde das Treffen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten erwartet. Wird gelockert? Wenn ja, wie viel? Wir haben für euch die Ergebnisse der Schalte zwischen Bund und Ländern zusammengefasst.

© Land NRW / Ralph Sondermann

Die Bund-Länder-Runde am Mittwoch-Nachmittag hatte schon im Vorfeld für reichlich Zündstoff gesorgt. Vor allem im Thema Lockerungen war man sich schon weit im Voraus uneinig, ob überhaupt gelockert werden kann und wenn ja, was. So kam es nicht überraschend, dass Beschlussvorlagen immer wieder neu verfasst wurden. Die Runde hat sich nach stundenlangen Verhandlungen schließlich auf einige Ergebnisse festgelegt. Diese haben wir euch hier zusammengetragen.

Etwas lockere Kontaktbeschränkungen

Der Lockdown an sich wird verlängert - bis zum 28. März. Darauf haben sich Bund und Länder schließlich geeinigt. Allerdings wird die Kontaktbeschränkung ab Montag, 8. März etwas weniger streng ausgelegt. Zwei Haushalte mit bis zu fünf Mitgliedern dürfen sich sehen - Kinder unter 14 Jahre sind davon ausgenommen. Paare sollen als ein Haushalt gelten.

Lockerungen schon ab 50er Inzidenz-Wert

Nach langen Debatten sind sich Bund und Länder einig geworden, dass die Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner nicht mehr gelten soll. Stattdessen soll der Inzidenzwert von 50 gelten. Einzig weitere Kontaktmöglichkeiten sollen ab einer von 35 möglich sein.

Übersichtsplan der geplanten Lockerungen in NRW

  • So oder so dürfen bundesweit wieder Gartenmärkte, Blumen- und Buchläden mit Hygienekonzepten und Beschränkung der Kundenanzahl öffnen. In NRW gab es hier schon erste Lockerungsschritte, unabhängig von den Entscheidungen in der Schalte vom 3. März. Gleiches gilt für Fahr- und Flugschulen, sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
  • Der Einzelhandel darf wieder aufmachen - mit Einschränkungen. Bei einer Inzidenz von 0 bis 100 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei 100.000 Einwohnern dürfen Einzelhändler ab 8. März öffnen, mit einer gewissen Begrenzung der Kundenanzahl (Click & Meet).
  • In der Gastronomie seien frühestens ab 22. März Öffnungen möglich - bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen Werten von 50 und 100 mit unterschiedlichen Voraussetzungen wie etwa Terminbuchungen, sagte NRW-Ministerpräsident Laschet. 
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürfen ab dem 8.3. wieder mit Terminvergabe öffnen, wenn die Inzidenz 0 bis 100 beträgt.
  • Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen im Freien wird ab dem 8. März wieder erlaubt sein - wenn die Inzidenz nicht zu hoch ist (über 50). (kontaktfrei - heißt kein Mannschaftssport. Kinder (unter 14 Jahre) dürfen zu zehnt Sport machen.) Ab dem 22. März könnte in Regionen mit Inzidenz von 0 bis 100 kontaktfrei innen Sport gemacht werden, Kontaktsport im Freien wäre erlaubt
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab frühestens 22. März wieder öffnen.
Corona Lockerungen NRW Übersicht 04.03.21

Neue Regeln beim Impfen

Ab Anfang April können Bürger in Arztpraxen geimpft werden, damit erhöht sich wohl das Impftempo. Die Bundesländer sollen außerdem selbst über die Impfreihenfolge entscheiden können. Manche Berufs- oder Risikogruppen könnten dadurch schneller geimpft werden.

Ein kostenloser Schnelltest pro Woche für jeden Bürger

Außerdem steht fest, dass alle Bürger, die noch keine Symptome zeigen, mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche inklusive einer Bescheinigung über das Testergebnis bekommen sollen. Allerdings wird sich dieses Vorhaben verzögern. Startzeitpunkt soll wohl Ende März sein.

Einführung einer nationalen Teststrategie

Bund und Länder verfolgen das Ziel einer nationalen Teststrategie, die bis zum April immer mehr umgesetzt werden soll. Unternehmen sollen Beschäftigte in Präsenz pro Woche einen Corona-Test ermöglichen. In Schulen und Kitas soll pro Präsenzwoche mindestens ein kostenlosen Schnelltest bei Personal und Schüler*innen beziehungsweise Kindern anstehen. Allen asymptomatischen Bürger*innen wird ein kostenloser Test zur Verfügung gestellt. Alle Kosten übernimmt dann wohl der Bund.

Corona-Notbremse bei Inzidenz über 100

Sollte es in gewissen Gebieten wieder eine Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, drei Tage in Folge geben, dann sollen die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder greifen. Die sogenannte Corona-Notbremse tritt dann in Kraft.

Nächster Bund-Länder-Gipfel am 22. März

Wie es in Deutschland weitergeht, vor allem in Hinblick auf Kontaktbeschränkungen und allgemein der Fahrplan rund um Ostern, wird auf der nächsten Schalte zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident*innen am 22. März entschieden.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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