Bundestagswahl in Bochum

Bei uns in Bochum gibt es bei der Bundestagswahl einige spezielle Fälle: Jugendliche die vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses noch 17 Jahren alt waren, aber noch vor der Wahl 18 und damit volljährig werden - sie müssen einen Antrag auf Aufnahme ins Verzeichnis stellen.

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Besondere Fälle in Bochum bei der Bundestagswah´l

Bis Sonntag müssen sich Erstwähler im Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie erst kurz vor der Wahl 18 Jahre alt werden – und ihre Stimme abgeben wollen. Sie müssen dafür einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Vor gut zwei Wochen war das erstellt worden. Allerdings fehlen bisher die Jugendlichen, die bis zur Erstellung des Verzeichnisses noch 17 waren, aber vor der Wahl volljährig werden und damit wahlberechtigt sind, hat das Wahlbüro auf Radio-Bochum-Nachfrage bestätigt. Den Antrag müsst ihr entweder im Wahlbüro in der Junggesellenstr. 8 stellen, alternativ geht das auch im Briefwahlbüro neben der Stadtbücherei.

Fakten zur Wahl

Die Bundestagswahl ist kommenden Sonntag in drei Wochen – also am 26. September. Dann sind rund 268-tausend Bochumerinnen und Bochumer wahlberechtigt. Sie können ihre Stimme an insgesamt 186 Urnen- und 96 Briefwahllokalen abgeben. In jedem Wahllokal sind neun Wahlhelfer am Wahltag anwesend, insgesamt sind damit 2.600 ehrenamtliche Helfer im Einsatz.

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