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Bundestagswahl in Bochum: Diese Corona Vorkehrungen werden getroffen
© Ralf Geithe - Fotolia
Die Bundestagswahl steht am 26. September an
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Bundestagswahl in Bochum: Diese Corona Vorkehrungen werden getroffen

Auch bei der Bundestagswahl in Bochum spielt Corona eine Rolle. Damit die Wahl am 26. September möglichst reibungslos ohne ein erhöhtes Corona-Infektionsrisiko stattfindet, müssen sich Bochumerinnen und Bochumer auf bestimmte Corona-Maßnahmen einstellen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 26.08.2021 18:40

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Bundestagswahl in Bochum: Ordner regeln das Personenaufkommen

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Was sich schon bei der Kommunalwahl im letzten Jahr bewährt hat, wird auch in diesem Jahr umgesetzt: Ordnerinnen und Ordner zeigen wahlberechtigten Bochumerinnen und Bochumern den Weg zur Urne – und aus dem Wahllokal hinaus. So sollen Menschenansammlungen vermieden werden. Die Ordner achten außerdem auf das Einhalten der Mindestabstände.

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Mehr Wahlhelfer und mehr Stimmabgabeplätze bei Wahl in Bochum

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Damit sich vor den Wahllokalen möglichst keine Schlangen bilden, wurde die Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aufgestockt. Außerdem gibt es mehr Wahlkabinen.

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Bochum: Schon 7000 Anträge auf Briefwahl

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Gerade in Anbetracht der Corona Situation bevorzugen offenbar viele Bochumerinnen und Bochumer die Briefwahl. Bis gestern lagen der Stadt 7000 Anträge vor. Bei der Kommunalwahl 2020 haben 30 Prozent der Bochumerinnen und Bochumer die Möglichkeit einer Briefwahl genutzt. Dieses Jahr rechnet die Stadt Bochum mit einer noch höheren Wahlbeteiligung per Post. Alternativ lässt sich die Stimme auch vor dem 26. September persönlich in einer der Bezirksverwaltungsstellen oder im BVZ neben dem Rathaus abgeben.

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3G Regel nicht in den Wahllokalen

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Die 3G Regel gilt nicht in den Wahllokalen. Bis 18 Uhr kann am 26. September jeder seine Stimme abgeben: Egal ob geimpft, getestet oder genesen. Um das Infektionsrisiko von Seiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu minimieren, bekommt jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer vorher das Angebot eines Schnelltests. 

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Grundsätzliches zur Wahl

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Wer in Bochum wahlberechtigt ist, muss zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz in Bochum besitzen. Für die Wahl wird kein Personalausweis benötigt. Es genügt die Wahlbenachrichtigung vorzuzeigen, die spätestens bis zum 5. September an alle wahlberechtigten Personen verschickt wird. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich auch die Adresse des Wahllokals.

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