Corona-Zahlen in Bochum am Donnerstag
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.09.2021 06:06
Die Corona-Inzidenz ist bei uns in Bochum auf einem niedrigen Niveau. Die Inzidenz liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 37,5. Kurzfristig weitere Lockerungen in NRW.
Corona Zahlen auf gutem Weg in Bochum
Gerade sind 255 Bochumerinnen und Bochumer nachweislich infiziert – es gab am Mittwoch 30 bestätigte Corona-Neuinfektion. In Bochum werden am Mittwoch 35 Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt, 16 davon auf der Intensivstation. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu Dienstag.
Impfungen gehen auch voran
Kurz vor Schließung des Impfzentrums geht es auch bei den Impfungen in Bochum gut voran. Am Mittwoch sind in Bochum 732 Schutzimpfungen durchgeführt worden. 250.063 Menschen sind inzwischen in Bochum zwei Mal gegen Covid-19 geimpft worden.
Weitere Zahlen rund um Corona in Bochum findet ihr hier.
Kurzfristig weitere Lockerungen in Bochum
Ab Freitag (1.10) gibt es in NRW weitere Lockerungen. Das hat das Land angekündigt. Im Freien sollen wir dann keine Maske mehr tragen müssen. Außerdem soll es in der Bochumer Gastronomie keine besonderen Abstände mehr geben. Bei Großveranstaltungen werden wieder mehr Zuschauer als bisher zugelassen, aber nur auf Sitzplätzen, nicht bei Stehplätzen.
Unklar ist noch, wie es mit der Maskenpflicht in Schulen weitergeht.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 1.10 bis 29.10.
Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war. Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen wird.
Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben
In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich; vielmehr wird die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.