Coronaschutzverordnung ab 19. März: Diese Regeln bleiben übrig

Wie mit der Corona-Pandemie ab dem 19. März umgehen? Da sind sich Bund und Länder uneinig, das wurde auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz deutlich. Nun ist klar, wie NRW verfahren wird und welche Corona-Regeln sich damit auch in Bochum ändern. Alle Infos hier.

© Land NRW/Mark Hermenau

Auch für Bochum: Neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht

Hendrik Wüst, NRW-Ministerpräsident, hatte mit der Bund-Länder-Runde am Donnerstag (17. März) wenig anfangen können. Der Gesetzesentwurf sei "rechtlich unsicher". Der Bund habe den Ländern zugesagt, eng miteinander den Entwurf zu erstellen, dem sei man aber dann doch nicht nachgekommen. "Praktisch nicht umsetzbar" nannte Wüst ihn schließlich sogar noch. Welche Regeln oder welchen Weg Nordrhein-Westfalen geht, wissen wir nun, denn die neue Coronaschutzverordnung ist veröffentlicht. Hier gibt es den Überblick über das, was am Ende an Corona-Regeln in Deutschland übrig bleibt.

Die wichtigsten Punkte in der neuen Coronaschutzverordnung

  • Die Maskenpflicht an Schulen endet am 2. April. Damit müssen Schüler ab Montag den 4. April im Unterricht keine Maske mehr tragen
  • Corona-Tests an NRW-Schulen nur noch bis zu den Osterferien
  • Bei Hotspots können Kommunen vorübergehend schärfere Regeln einführen
  • Keine Maskenpflicht draußen
  • Maskenpflicht im Innenbereich bleibt zunächst
  • Keine Personenbegrenzungen mehr für Veranstaltungen
  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Ungeimpfte

In Nordrhein-Westfalen werden mehrere Corona-Maßnahmen angesichts der steigenden Infektionszahlen bis zum 2. April verlängert. Dazu nutze die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit. Demnach bleiben Maskenregelungen in Innenräumen in der Übergangszeit bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. 

Für andere bisherige Beschränkungen gebe es dagegen keine Rechtsgrundlage mehr. So entfallen persönliche Kontaktbeschränkungen jetzt auch für nicht geimpfte Personen. Außerdem gibt es keine Kapazitäts- und Personenobergrenzen mehr für Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleibt aber bestehen.

Coronaschutzverordnung zum Download

Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen steht allen Menschen frei zum Durchschauen zur Verfügung. Sie ist ab dem 19. März gültig.

Autoren: Joachim Schultheis/David Müller (mit dpa)

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