
Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz in Bochum
Seit einem Jahr genügt es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, den Vornamen und/oder den Geschlechtseintrag einfach beim Standesamt Bochum zu ändern. Zum 1. November 2024 ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben laut Stadt Bochum 244 Menschen davon Gebrauch gemacht. Nach dem alten Gesetz, dem Transsexuellengesetz, musste man psychologische Gutachten in einem Verfahren vor dem Amtsgericht vorweisen. Das war mit Kosten verbunden. Aus Sicht des Vereins Rosa Strippe e.V. in Bochum spart das auch dem Staat Geld. Damit einher geht Bürokratieabbau. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist weniger nötig, um die neue Identität vollständig nach außen tragen zu können, weiterhin müssen diese Personen aber zum Beispiel einen neuen Ausweis oder Führerschein beantragen.
Rosa Strippe e.V. Bochum: Gesetz erleichtert
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sei staatliche und institutionelle Diskriminierung weggefallen, findet Nele Günther vom Verein Rosa Strippe. Es sei also von staatlicher Seite die Anerkennung, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und dass Geschlecht nicht nur eine biologische, sondern auch eine soziale Dimension hat. Zwischenzeitlich habe man sich in dem Verein nach Vorstößen der CDU auf Bundesebene im Wahlkampf Sorgen gemacht, dass das Gesetz schon nach wenigen Monaten ausgesetzt werden könne. Deshalb sei es weiter wichtig, für die Gleichberechtigung queerer Menschen zu kämpfen:
"Wenn wir einen Blick über den Tellerrand wagen, dann können wir auch sehen, dass die Rechte von LSBTI*-Personen immer erkämpfte Errungenschaften sind, die auch wieder weggenommen werden können - so wie beispielsweise in den USA, und dass wir alle eine Verpflichtung haben, auch dafür zu sorgen, dass das nicht passiert." - Nele Günther, Berater*in Rosa Strippe e.V.
Wartezeit, Diskriminierung, Finanzierung: Es gibt auch Kritik
Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz das Leben vieler queeren Menschen erleichtere, gehe es in Teilen noch nicht weit genug, findet Nele Günther. Zum Beispiel gebe es weiterhin eine Wartezeit nach Anmeldefrist von drei Monaten, die als eine Art Bedenkzeit gedacht sei. Aus der Beratung von queeren Menschen weiß Nele Günther: Unsichere Menschen gebe es, allerdings wollen diese Menschen erfahrungsgemäß nicht sofort ihren Geschlechtseintrag ändern, weil sie an ihrer geschlechtlichen Identität unsicher sind.
"Diejenigen, die das SPGG nutzen möchten, sind meiner beruflichen Erfahrung nach Personen, die sich dessen sicher sind und sich bewusst sind, was das auch für weitreichende Auswirkungen haben kann. Und es ist unnötig, die Personen dann mit so einer Wartefrist noch einmal zurückzustellen und einzuschränken." - Nele Günther, Berater*in Rosa Strippe e.V.
Außerdem sei das Selbstbestimmungsgesetz nicht anzuwenden auf Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus im Asylverfahren oder Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das sei diskriminierend, wenn die Anpassung offizieller Dokumente wegen laufender Asylverfahren in die Länge gezogen würden. Häufig seien diese Menschen gerade wegen ihrer geschlechtlichen Identität und damit einhergehender Diskriminierung oder Gefahr aus ihren Herkunftsländern geflohen.
Obwohl kein psychologisches Gutachten zur Selbstbestimmung mehr nötig ist, müssen Eltern von Kindern auch mit dem neuen Gesetz noch bestätigen, dass sie beraten worden sind. Darin sieht der Verein Rosa Strippe eine verstecke Pflicht zur Beratung, die gleichzeitig aber nicht finanziell geregelt sei. Die Finanzierung von Beratungsstellen für queere Menschen zu sichern, wäre ein Wunsch für die Zukunft für die Rosa Strippe.