Einreiseverbot für Sami A.

Gericht bestätigt Wiedereinreiseverbot für Islamist Sami A.

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Ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot für Sami A. ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt entschieden. Sami A. war im Juli letzten Jahres nach Tunesien abgeschoben worden. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht seine Klage gegen eine Verfügung der Stadt Bochum zurückgewiesen. Ein Gerichtssprecher sagte, Sami A. habe mit der Klage eine Aufhebung oder Verkürzung der Sperre erreichen wollen. Das Gericht hält den Mann aber weiterhin für einen Gefährder. Das Risiko, dass von ihm eine hohe Gefahr ausgehe, sei noch immer gegeben. Ob Sami A. gegen die jetzt getroffene Entscheidung vorgehen will, ist nicht bekannt. 

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