Energie-Entlastungen: Wann greift welche Preisbremse?

Neue Energie-Entlastungen für die deutschen Haushalte stehen bevor. Doch nicht jeder weiß, wann welches Paket oder eine Preisbremse greift. Wir haben den Überblick für euch.

Entlastungspaket, Energiepauschale, Strompreisbremse, Einmalzahlung und jetzt kommt die Gaspreisbremse. Die soll sogar rückwirkend ausgezahlt werden für die Monate Januar und Februar 2023. Thorsten Ortmann hat für uns einen Überblick, was in den kommenden Monaten auf uns Bürgerinnen und Bürger zukommt.

Rückwirkend bedeutet nicht sofort

Die Gaspreisbremse ist ursprünglich für den März geplant gewesen. Da es angesichts des nahenden Frühjahrs nicht mehr so viel zu 'bremsen' gibt, war die Kritik entsprechend groß. Nun gilt die Gaspreisbremse schon ab Januar. Billiger wird es aber erst ab März, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW: "Man muss sich nicht aktiv darum kümmern. Die Energieversorger reduzieren ab März den Abschlag und verrechnen damit dann auch den Januar und Februar. Ab April wird zahlt man einen reduzierten Abschlag."

Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh würde nach Berechnungen von "Check24" durch den Gaspreisdeckel mehr als 1.000 Euro pro Jahr sparen, ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 kWh gut 250 Euro. Wichtig: Diese Beispielrechnung lässt sich allerdings nicht auf alle Gaskunden übertragen.

So funktionieren Strom- und Gaspreisbremsen

Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zahlt man nur noch einen gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde. Für alles darüber muss der aktuelle Gaspreis gezahlt werden. Bei der Strompreisbremse gilt dies auch. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs kosten 40 Cent pro Kilowattstunde. Danach greift der aktuelle Marktpreis. Die Entlastungen sollen zunächst bis April 2024 gelten und sind für Privatverbraucher und kleinere Unternehmen gedacht.

Welche Hilfen in den kommenden Monaten erwartet werden

Was gibt es denn noch an weiteren Hilfen in den kommenden Monaten? Im Dezember zahlt der Staat den monatlichen Abschlag für Gas. Das gilt dann für Hauseigentümer, Mieter und kleinere Unternehmen. Dazu erklärt Udo Sieverding von der Verbraucherschutzzentrale: "Die Übernahme des Gasabschlages im Dezember ist für Eigentümer relativ einfach, weil sie den Abschlag nicht zahlen müssen. Bei den Mietern kommt es meistens über die nächste Heizkostenabrechnung an."

Im neuen Jahr folgt außerdem noch das 49-Euro-Ticket, wann genau ist allerdings noch unklar. Zudem sind mehr Kindergeld und ein Energiezuschuss für Rentner, Studenten und Wohngeldempfänger geplant. Außerdem gibt es über die Steuererklärung für 2022 auch mehr Geld zurück.

Autor: Thorsten Ortmann

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