Erneuter harter Lockdown ab Mittwoch

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Sonntagmorgen mit den Ministerpräsidenten der Länder auf neue Coronamaßnahmen geeinigt. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

© Land NRW / Ralph Sondermann

Lockdown ab Mittwoch

Am Mittwoch (16.12.2020) beginnt ein erneuter bundesweiter Lockdown. Wie im Frühjahr dürfen dann nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf öffnen, wie Supermärkte und Drogerien. Der Lockdown gilt bis mindestens zum 10. Januar. Über die Zeit danach entscheiden die Infektionszahlen der nächsten Wochen.

Weitere Kontaktbeschränkungen - aber Lockerungen für die Weihnachtsfeiertage

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte für die Weihnachtsfeiertage Zusammenkünfte von maximal zwei Haushalten empfohlen. Dem Vorschlag ist der Bund-Länder-Gipfel am Sonntag nicht gefolgt. Jeder Haushalt darf sich an Weihnachten bis zu vier weitere Personen einladen, alle aus dem engsten Familienkreis. Dazu zählen in diesem Fall auch Geschwister, die in anderen Haushalten leben. Die Anzahl der Haushalte spielt keine Rolle. Kinder unter 14 Jahren zählen bei dieser Rechnung nicht. Die Bundesregierung empfiehlt, fünf bis sieben Tage vor dem Familientreffen die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Außerhalb der Weihnachtsfeiertage gilt grundsätzlich die Regelung: Nur Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. An Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen.

 

Schulen und Kitas

Auch die Schulen und Kitas sollen ab Mittwoch (16.12.2020) möglichst geschlossen werden. Es wird laut Bundesregierung eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzunterricht angeboten.

In diesem Punkt wird es in den kommenden Tagen noch viel Klärungsbedarf geben. Bereits am Freitag hatte die NRW-Landesregierung an die Eltern appelliert, ihre Kinder bereits ab Montag zuhause zu lassen, falls das den Familien möglich ist. Bochumer Kitas und Schulen haben bereits entsprechende Schreiben der Landesregierung an die Eltern weitergeleitet. Dort war aber noch die Rede davon, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich geöffnet bleiben.

Was jetzt schon klar ist und gilt: Die Präsenzpflicht an den Schulen wird ab Montag (14.12.2020) aufgehoben. Für die Klassen 1 bis 7 können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Sie müssen es aber der Schule schriftlich ankündigen, wenn ihre Kinder zuhause bleiben. Ältere Schüler ab Klasse 8 werden grundsätzlich wieder auf Distanz unterrichtet.

Der Beschluss der Regierung im Wortlaut

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