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Bezugsfertiges Justizzentrum
© Lutz Leitmann, Stadt Bochum
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Erpressung und Prostitution: Zwei Männer vor Gericht

Am Landgericht Bochum hat am Freitag (14.08.) ein Prozess gegen zwei Männer wegen Zwangsprostitution und schwerer räuberischer Erpressung begonnen. Die Angeklagten sollen zwei junge Frauen unter anderem mit einem Messer bedroht haben, um an deren Einnahmen zu gelangen.

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Hintergrund und Anklagevorwürfe in Bochum

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Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Männern zur Last, zwei Frauen im Alter von 18 und 19 Jahren massiv unter Druck gesetzt zu haben. Zunächst hätten die Betroffenen ihre Tätigkeit in Bochum offenbar auf freiwilliger Basis ausgeübt. Die ersten Kontakte zu potenziellen Kunden seien laut Anklage über eine Videoplattform im Internet zustande gekommen. In diesem Rahmen seien auch die Termine für die sexuellen Dienstleistungen koordiniert worden. Erst im weiteren Verlauf habe sich das Verhältnis zwischen den Angeklagten und den Frauen dramatisch zugespitzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beschuldigten die volle Kontrolle über die Finanzen der Frauen übernehmen wollten.

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Die mutmaßliche Gewaltanwendung gegen die Frauen

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Besonders schwer wiegt der Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung, der mit dem Einsatz von Gewalt begründet wird. In mindestens einer Situation sollen die Angeklagten ein Messer gezückt haben, um die Herausgabe der Einnahmen zu erzwingen. Die Frauen hätten unter diesem massiven Druck einen Großteil ihres verdienten Geldes an die Männer abgeben müssen. Die Freiwilligkeit sei durch diese Einschüchterungen vollständig zum Erliegen gekommen. Das Ende der Zusammenarbeit sei schließlich erfolgt, als die mutmaßlichen Zuhälter eine Anzahlung in Höhe von 2.000 Euro gefordert hätten. Die Frauen hätten sich daraufhin entschlossen, den Kontakt zu den Männern abzubrechen und die Vorfälle zur Anzeige zu bringen.

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Prozessbeginn vor dem Landgericht Bochum

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Zum Prozessauftakt vor der Strafkammer des Landgerichts Bochum machten die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Weder zu ihrer Person noch zu den konkreten Tatvorwürfen äußerten sich die Männer vor den Richtern. Das Gericht werde nun in mehreren Verhandlungsterminen prüfen müssen, ob sich die Vorwürfe der Zwangsprostitution rechtlich erhärten lassen. Dabei dürften die Aussagen der betroffenen Frauen sowie digitale Spuren der genutzten Videoplattform eine zentrale Rolle spielen. Ein Urteil könnte in den kommenden Wochen fallen, sofern die Beweisaufnahme wie geplant voranschreitet. Die Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht bleiben aufgrund der Schwere der Vorwürfe weiterhin bestehen.

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