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Verbotszone und Regelungen
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Die Verbotszone umfasst die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege, Kortum- sowie Kreuzstraße. In diesen Bereichen ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Schilder weisen auf das Verbot hin, und der Kommunale Ordnungsdienst wird vor Ort kontrollieren. Solltet ihr Feuerwerkskörper in der Verbotszone mitführen, müsst ihr diese in bereitgestellten Containern entsorgen. Das Feuerwerksverbot tritt am 31. Dezember 2025 um 20 Uhr in Kraft und gilt bis Donnerstag, den 1. Januar 2026 um 4 Uhr.
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