Finanzamt Bochum: Mehr Zeit für Steuererklärung

In Bochum gibt es mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung. Die Finanzämter Bochum-Mitte und Bochum-Süd haben erklärt, dass alle, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, drei Monate länger Zeit haben. Die Infos dazu bekommt ihr hier.

Bochum: Steuererklärung erst zu November fällig

Die Bochumer Finanzämter Bochum-Mitte und Bochum-Süd geben mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung 2020. Alle Bochumerinnen und Bochumer, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben nun drei Monate mehr Zeit. Sie müssen ihre Erklärung erst zum 2. November 2021 abgeben. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist die Steuerklärung sogar erst am 31. Mai 2022 nächsten Jahres fällig. Die Finanzämter in ganz Nordrhein-Westfalen geben diesen Zeitaufschub für die Steuererklärungen 2020.

Finanzämter Bochum: Wer ist zu Steuererklärung verpflichtet?

Die Verpflichtung zu einer Steuererklärung erklären die Bochumer Finanzämter so:

Die Abgabefrist gilt nur für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören z.B. Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Ebenso müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben. 

Mehr Infos findet ihr auf den Internetseiten der Finanzämter.

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