
© Lutz Leitmann, Stadt Bochum
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Freispruch nach versuchtem Mord aus 1991
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Der Prozess um einen versuchten Mord in einer Spielhalle an der Kortumstraße in Bochum ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Beweise reichten dem Landgericht nicht für eine Verurteilung aus. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt nur noch viereinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Tat ist über 30 Jahre her. Der Überfall war im Februar 1991 passiert. Er war im Rahmen des ColdCase Programms der Landesregierung nochmal neu untersucht worden. Aber auch die jetzt neu ausgewerteten Spuren wie ein Fingerabdruck waren den Richtern nicht belastbar genug. Das damalige Opfer ist im Jahr 2012 gestorben.
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