Freispruch im Cold-Case-Prozess in Bochum

Im Mordprozess um eine Tat vor 29 Jahren in Wattenscheid wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Mordmerkmal der Heimtücke konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Autos fahren vor dem Landgericht Bochum
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services

Freispruch war erwartet worden

Das Landgericht Bochum hat den 59-jährigen Angeklagten im Mordprozess um eine Tat aus dem Jahr 1996 in Wattenscheid am Freitag (29.8.) freigesprochen. Bereits im Vorfeld deutet vieles auf einen Freispruch hin. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im März 1996 in Wattenscheid einen Mann mit 20 Messerstichen ermordet haben. Doch die Beweislage hat sich im Laufe des Verfahrens erheblich verändert.

Gutachten hatte Heimtücke ausgeschlossen

Ein Gutachten des Rechtsmediziners hatte der Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke genommen. Ohne dieses Merkmal kann kein Mord nachgewiesen werden. Zudem sind alle anderen in Frage kommenden Straftaten, wie etwa Totschlag, inzwischen verjährt. Nach Vorlage des Gutachtens wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Trotzdem sei er als Täter überführt, so die Kammer. Aber ein Mord sei ihm nicht nachzuweisen. Die Vorsitzende Richterin äußerte sich nach der Urteilsverkündung mit den Worten: „Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.“

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