Führerscheinumtausch in Bochum

Bis Sonntag (19.01.) müssen die Geburtenjahrgänge ab 1971 ihren alten Führerschein umgetauscht haben. Etwa 11.000 Menschen aus Bochum sind davon betroffen.

© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Abgelaufener Führerschein ist ein Ordnungsdelikt

Die Geburtenjahrgänge 1971 oder später müssen bis Sonntag (19.01.) ihre alten Papier-Führerscheine gegen einen neuen umgetauscht haben. Das gilt für alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wenn ihr die Frist verpasst, könnte das auch bei uns ein Verwarngeld von 10 Euro kosten. Auch im Ausland könnte es nach Fristablauf mit dem alten Führerschein Probleme geben. Das Straßenverkehrsamt in Bochum schätzt, dass etwa 11.000 Menschen von der Frist betroffen sind.

Neuer Führerschein bringt laut ADAC keine Nachteile

Für den Umtausch müsst ihr zur Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt an der Bulksmühle und dort einen Antrag stellen. Solltet ihr euren Führerschein nicht in Bochum gemacht haben, braucht ihr zusätzlich eine Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde. Der ADAC sagt, der Umtausch hat für euch keine Nachteile – in den neuen Führerschein werden alle Fahrzeugklassen eingetragen, die auch in eurem alten Führerschein stehen. Eine Übersicht, bis wann in Deutschland die Führerscheine getauscht sein müssen findet ihr hier.

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