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Grillverbot am Ümminger See und auf den Schmechtingwiesen beschlossen
© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Services
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Grillverbot am Ümminger See und auf den Schmechtingwiesen beschlossen

Am Ümminger See darf künftig nicht mehr gegrillt werden. Der Bochumer Rat hat am Donnerstag (07.05.) ein komplettes Grillverbot rund um den See beschlossen. Bislang gab es dort noch zwei ausgewiesene Grillplätze. Auch für die Schmechtingwiesen in Grumme kommt ein allgemeines Grillverbot.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2026 14:10

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Mehrheit im Rat für das Grillverbot

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Für das Grillverbot gestimmt haben SPD, Grüne und CDU. Die Linke und einige kleinere Gruppen waren dagegen. Die CDU hatte sich gemeinsam mit SPD und Grünen dafür starkgemacht, neben dem Ümminger See auch die Schmechtingwiese in Grumme einzubeziehen.

Bislang gab es am Ümminger See noch zwei ausgewiesene Grillplätze. Auch dort ist Grillen jetzt nicht mehr erlaubt. Nach Einschätzung der Politik hatten frühere Maßnahmen wie zusätzliche Müll- und Aschebehälter oder zeitweise Grillverbote bei Trockenheit nicht genug gebracht.

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Ordnungsdienst muss Verbot kontrollieren

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Das Grillverbot muss jetzt auch kontrolliert werden. Der städtische Ordnungsdienst dürfte damit vor allem an warmen Frühjahrs- und Sommertagen neue Schwerpunkte bekommen. Wer trotz Verbot am Ümminger See oder auf der Schmechtingwiese grillt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch an anderen Orten in Bochum ist Grillen nur eingeschränkt erlaubt: Im Stadtpark, im Stadtgarten Wattenscheid und im Westpark darf nur auf ausgewiesenen Flächen gegrillt werden.

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Im Sommer greift oft der Graslandfeuerindex

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Im Sommer ist Grillen auf öffentlichen Flächen in Bochum ohnehin häufig verboten. Dann greift der sogenannte Graslandfeuerindex. Das ist ein Trockenheitsindex, der die Brandgefahr bewertet. Sobald er Stufe drei oder höher erreicht, ist Grillen auf öffentlichen Flächen in Bochum wegen Brandgefahr verboten.

Nach Angaben aus der Politik soll dieser Index im kommenden Jahr wieder angepasst werden. Dann soll außerhalb ausgewiesener Grillflächen nur noch bei hoher oder sehr hoher Brandgefahr ein Grillverbot gelten.

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