Grundsteuer in Bochum: Kaum einer packt die Frist

Viele Menschen in Bochum haben offenbar Probleme bei der Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Bochumer Finanzämter bieten ihre Hilfe an. Alle Infos dazu findet ihr hier.

Finanzamt von außen
© Foto: Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services

Grundsteuerreform betrifft auch Bochum

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. 2019 verabschiedete die Regierung das neue Grundsteuer-Reformgesetz. Seit dem 1. Januar 2022 muss nun der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu berechnet werden. Das bedeutet, dass jeder Grundstücks- und Hausbesitzer eine neue sogenannte Feststellungserklärung abgeben muss. Mit den darin gemachten Angaben wird dann berechnet, wie viel Steuern demnächst gezahlt werden müssen.

In NRW betrifft das rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Bisher sind bei den Finanzämtern landesweit 2,85 Millionen der Feststellungserklärungen eingegangen. Das sind gerade einmal 43%.

Auch in Bochum haben noch nicht alle ihre Feststellungserklärungen abgegeben.

„In den Bochumer Finanzämtern wurden bisher 19.400 Erklärungen (Finanzamt Bochum-Mitte) bzw. 22.900 Erklärungen (Finanzamt Bochum-Süd) abgegeben, rund 40 bzw. 44 Prozent.“ - Dr. Sibylle Nagel-Brütting und Anja Niemann, Leiterinnen der Bochumer Finanzämter

Nachdem es zu Beginn auf den Seiten der Finanzämter zu Problemen gekommen ist, wurden die Abgabefristen immer wieder verschoben. Die endgültige Abgabefrist endet jetzt am 31. Januar.

Nach Bearbeitung der Erklärungen senden die Finanzämter dann Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Eigentümer:innen. Der errechnete Grundsteuerwert hat aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen die neuen Hebesätze erst 2024 fest und errechnen daraus dann die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

Finanzämter in Bochum bieten Hilfe an

Da es offenbar immer wieder zu Problemen mit den Feststellungsanträgen kommt, bieten die Bochumer Finanzämter weiterhin ihre Hilfe an. Auf der Internetseite der Grundsteuer NRW stehen alle Erklärungen zu der Feststellungserklärung gesammelt. Eine weitere Anlaufstelle ist das Grundsteuerportal (Geodatenportal). Eigentümer:innen können dort einen Sachdatenauszug zu ihrem eigenen Flurstück abrufen. Der enthält den Großteil der für die Feststellungserklärung benötigten Daten.

Die Abgabe kann sowohl in Papierform mit Vordrucken vom Finanzamt oder online über ELSTER oder andere Softwareanbieter erfolgen. Bei ELSTER ist es auch möglich, die Abgabe über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen zu tätigen, selbst wenn diese ihre eigene Erklärung schon abgegeben haben.

Hilfeangebote der Finanzämter Bochum im Überblick

Die Finanzämter in Bochum bieten allen Bochumer:innen folgende Unterstützungsangebote bei der Feststellungserklärung an:

  • Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklärvideos zum Grundsteuerportal hier
  • Erklärvideos auf YouTube hier
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal) hier

Außerdem stehen euch die Finanzämter Bochum Montags bis Freitags von 9-18 Uhr telefonisch unter einer Grundsteuer-Hotline zur Verfügung:

  • Finanzamt Bochum-Mitte: 0234-514-1959
  • Finanzamt Bochum-Süd: 0234-3337-1959

Vom Bundesfinanzministerium gibt es außerdem ein ausführliches FAQ hier.

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